Rechnung Regional Gewerbe Verzeichnis über Eintrag in einem Online Branchenbuch

Das Regional Gewerbe Verzeichnis mit Sitz in Schwerin bietet auf seiner Internetpräsenz den Eintrag von Unternehmensdaten an. Je nach Umfang der veröffentlichten Daten ist der Eintrag kostenlos oder kostenpflichtig. Aktuell hat hier ein Betroffener eine Rechnung des Regional Gewerbe Verzeichnis über das 2. Vertragsjahr in Höhe von 296,31 EUR zur Prüfung vorgelegt. Hintergrund ist, dass aufgrund der zugrunde liegenden Geschäftsbedingungen sich der Vertrag nach Vorstellung des Betreibers automatisch verlängert, wenn dieser nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Wichtiger Hinweis:

Viele Betroffene vergessen im Trubel des täglichen Geschäfts die Geeignetheit kostenpflichtiger Branchenbucheinträge zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu kündigen. Sollten Sie ebenfalls in diese Situation geraten sein und vergessen haben, einen Branchenbucheintrag rechtzeitig zu kündigen, dann lassen Sie prüfen, ob Sie verpflichtet sind, die Gebühr für das zweite Vertragsjahr zu bezahlen. Je nach Zustandekommen des Vertrages oder der zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann gegebenenfalls die Zahlungspflicht entfallen und die Forderung abgewehrt werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie zur Abwehr der Forderung anwaltliche Unterstützung benötigen, können Sie mich gerne anrufen (02154/605904). Durch diese erste Kontaktaufnahme kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Ich berate und vertrete bundesweit zu einem angemessenen Pauschalhonorar.

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